Folgebelehrung nach §43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Gemäß §43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz müssen Mitarbeiter, die mit leicht verderblichen Lebensmitteln oder entsprechenden Bedarfsgegenständen umgehen bzw. in Küchen tätig sind, Belehrungen durchführen. Dadurch soll die Übertragung von Infektionserregern vom Menschen auf Lebensmittel verhindert und die Lebensmittel- und Rechtssicherheit gesteigert werden.

Mithilfe unserer Online-Folgebelehrung können Sie diese Anforderungen flexibel und kostengünstig jederzeit durchführen. Unsere Belehrung ist leicht verständlich und vermittelt die notwendigen Kenntnisse. Sie entspricht den gesetzlichen Anforderungen und muss mindestens alle zwei Jahre bzw. nach Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses erfolgen.

Aus praktischen Gründen sowie zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht empfehlen wir die jährliche Durchführung der Folgebelehrung nach IfSG in Verbindung mit der Hygieneschulung gemäß Verordnung (EG) 852/2004.

WICHTIGER HINWEIS: Die Folgebelehrung ersetzt jedoch NICHT die Erstbelehrung nach §43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz. Diese muss beim Gesundheitsamt oder bei einem vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt durchgeführt werden.

praxisorientiert
Unsere Schulungen sind leicht verständlich und vermitteln die gesetzlich geforderten Fachkenntnisse.
per Handy, Tablet oder PC
Sie können die Schulungen online flexibel und kostengünstig durchführen.
Die Hygieneschulung ist in 14 Sprachen verfügbar.
Die Hygieneschulung ist in 14 Sprachen verfügbar.
Nach erfolgreichem Abschluß der Schulung erhalten Sie ein Zertifikat.
Nach erfolgreichem Abschluß der Schulung erhalten Sie ein Zertifikat.

  • Ziele des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)
  • Übertragungswege von Infektionserregern
  • Symptome der in §42 IfSG aufgeführten Infektionserreger
  • Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote nach §42 IfSG
  • Mitteilungspflichten des Personals gegenüber dem Arbeitgeber
  • Pflichten des Arbeitgebers nach §43 IfSG
  • Regeln der Personal- und Händehygiene
  • Beispiele und Eigenschaften leicht verderblicher Lebensmittel
  • Erfolgskontrolle (Test zum Ankreuzen)

Schulungszertifikat: Bei erfolgreichem Abschluss erhalten Sie umgehend ein Schulungszertifikat (pdf-Dokument)

  • jederzeit und von überall flexibel durchführbar
  • kostengünstig
  • leicht verständlich und informativ
  • in 14 Sprachen verfügbar
  • mehr Wissen und Hygienebewusstsein schaffen
  • gesetzliche Anforderungen erfüllen
  • übersichtliche Teilnehmerverwaltung für Firmen/Küchen/Organisationen mit praktischen Funktionen wie z.B. Erstellung von Einladungen zur Schulung, Übersicht zum Status der Schulungen bzw. der Schulungszertifikate, Import von Namenslisten der Teilnehmer…

Dauer der Schulung ca. 20 Minuten

Bei erfolgreichem Abschluss erhalten Sie umgehend ein Schulungszertifikat (pdf-Dokument)

Preise für die Folgebelehrung nach Infektionsschutzgesetz

Anzahl gebuchter Schulungen Allgemeine Preise* Reduzierte Preise* für Kunden des BAV Instituts und anderer Tentamus-Labore
Ab 1 24,-€ 19,-€
Ab 5 22,-€ 18,-€
Ab 10 20,-€ 17,-€
Ab 50 14,-€ 12,-€
Ab 100 12,-€ 10,-€
Ab 250 11,-€ 9,-€
Ab 500 10,-€ 8,-€

* Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer

Nach der einmaligen Registrierung können Sie sich in Ihrem persönlichen Verwaltungsbereich anmelden und Schulungen für sich oder Ihre Mitarbeiter buchen.

Schulung starten, wenn Sie Zugangsdaten für eine Schulung erhalten haben

Unsere Bezahlarten:

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Rufen Sie uns einfach unter 0781 96947-0 an
oder schreiben Sie uns eine Mail an
karin.heinrich@bav-institut.de